Ehrungen
Der SV Menden 1912 e.V. ehrt seine Vereinsmitglieder für langjährige –auch mit evtl. Unterbrechungen- Vereinszugehörigkeit.
Erstmals erhält ein Vereinsmitglied eine Ehrungsurkunde für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft. Weitere Ehrungen erfolgen dann, ab dem 40. Mitgliedsjahr jeweils im 10-Jahresrhytmus.
Ferner zeichnet der Verein Mitglieder durch Verdienstnadeln in Bronze, Silber und Gold aus. Das entsprechende Vorschlagsrecht liegt bei den Vereinsmitgliedern. Das Benennungsrecht hat der Vereinsvorstand.
Ehrenmitglieder
Personen, die sich im außergewöhnlichen Maße um den Verein verdient gemacht haben und die goldene Verdienstnadel des Vereins als Auszeichnung erhalten haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ferner können Mitglieder mit 50-jähriger Vereinszugehörigkeit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder des SV Menden 1912 e.V. sind von der Beitragspflicht befreit. Vorschlagsberechtigt für die Ernennung zu Ehrenmitgliedern sind alle Vereinsmitglieder. Über die Ernennung der Ehrenmitglieder entscheidet der Vereinsvorstand.
Ehrenvorsitzende
Vereinsvorsitzende, die sich durch ihre langjährige Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vereins teilnehmen. Vorschlagsberechtigt für die Ernennung zu Ehrenvorsitzenden sind alle Vereinsmitglieder. Über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung.
Auszeichnungen
Sämtliche Auszeichnungen bzw. Ehrungen werden von einem Mitglied des Vereinsvorstandes, in der Regel vom 1. Vereinsvorsitzenden, im Rahmen einer Vereinsveranstaltung durchgeführt.
Sonstige Ehrungen
Unabhängig von dieser Ehrenordnung sind innerhalb der einzelnen Vereinsabteilungen Ehrungen möglich. Über den Grund der Ehrung bzw. die Art und Weise entscheidet die jeweilige Vereinsabteilung selbständig.
Aberkennung von Ehrungen
Ehrungen können seitens des Vereins wieder aberkannt werden, wenn die geehrte Person rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wurde oder wenn die geehrte Person sich vereinsschädigend verhalten hat. Über die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vereinsvorstand.
Geburtstage
Ein Vereinsvertreter, in der Regel der 1. Vereinsvorsitzende, besucht Vereinsmitglieder zu „runden“ Geburtstagen. Ein erstmaliger Besuch findet zum 60. Geburtstag statt. Über Art und Weise eines eventuellen Präsents, entscheidet der 1. Vereinsvorsitzende nach Absprache mit Vorstandsmitgliedern.
Die vorstehende Regelung wurde am 20.06.2012 durch den Vereinsvorstand des SV Menden 1912 e.V. beschlossen.