1. Grundsatz
Die Mitgliedschaft im SV Menden 1912 e.V. ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form des jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszweckes beizutragen. Die Mitgliedsbeiträge sind somit Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Aufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten. Die Mitgliederversammlung hat daher auf Grundlage der Satzung des SV Menden 1912 e.V. folgende Beitragsordnung beschlossen:
2. Höhe des Beitrags
Personen: | Beitrag jährlich: |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre | 120 € |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, ab dem 3. Kind | beitragsfrei |
Kindergarten | 60 € |
Inklusionsmannschaft | 12 € |
Alte Herren | 84 € |
Erwachsene (Aktive) | 144 € |
Erwachsene (Inaktive, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Vorstandsmitglieder) | 84 € |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Einmalige Anmeldegebühr (Passgebühr) für Aktive | 10 € |
Sollten mehrere Beitragsarten für ein Mitglied zutreffen, gilt immer die Günstigere.
3. Ermäßigungen
Auf Antrag können Stund und Erlass durch den geschäftsführenden Vorstand des SV Menden 1912 e.V. gewährt werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Mitgliedsbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beglichen werden kann. Die Anträge sind mündlich oder schriftlich an den 1. Geschäftsführer oder den 1. Kassierer zu stellen.
4. Fälligkeit des Beitrages
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn eines Halbjahres (1. Januar und 1. Juli) im Voraus fällig.
Für jedes Mitglied ist bzw. wird ein Lastschriftmandat hinterlegt, das durch die Mandatsreferenz „MGL-Beitrag“ und die Gläubiger-Identifikationsnummer „DE11ZZZ00000872286“ beim Beitragseinzug gekennzeichnet ist.
Überweisungen oder Barzahlungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Rücklastgebühren und Mahnkosten durch Porto etc. trägt das Vereinsmitglied. Bei Vereinsaustritten erfolgt keine anteilige Rückerstattung des gezahlten Beitrages. Änderungen der Bankverbindung oder Adressänderungen sind dem Vereinsvorstand mitzuteilen, z.B. per E-Mail an mitgliederverwaltung@svmenden.de.
Ab 1.2.2018 werden offene Forderungen (fehlgeschlagene Lastschriften) nach einer angemessenen Frist an einen Dienstleister übergeben, der das weitere Forderungsmanagement übernimmt. Nachhaltig fruchtlose Forderungen können zum Ausschluss vom Spielbetrieb oder zur Kündigung der Mitgliedschaft führen.
5. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des SV Menden 1912 e.V. am 01.05.2018 in Kraft.